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BVerwG, 20.01.1966 - I C 10.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Konkretisierung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten - Besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit im mathematischen Bereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.11.1962 - 42 V 59
- BVerwG, 06.12.1965 - I C 10.63
- BVerwG, 20.01.1966 - I C 10.63
Papierfundstellen
- NJW 1966, 796
- MDR 1966, 438
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes - …
So ist beim Rentenberater die bloß rechnerische Überprüfung von Rentenbescheiden - etwa mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung - nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubnispflichtig ( vgl. BVerwG, NJW 1966, S. 796). - BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75
Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder …
Die Revision kann dem nicht mit Erfolg entgegenhalten, daß ein Architekt, der neben der planerischen Gestaltung auch die geschäftliche und technische Oberleitung der Bauausführung übernimmt, seinen Auftraggeber im Rahmen seiner Berufstätigkeit - ohne besondere Erlaubnis - rechtlich beraten darf und dazu auch verpflichtet sein kann ( BVerwG NJW 1966, 796, 797 [BVerwG 20.01.1966 - BVerwG I C 10.63] ; OVG Münster NJW 1966, 2232 f; OVG Lüneburg NJW 1972, 840; BGHZ 60, 1, 3; Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, Ausgabe 1975, Abschn. II A c Nr. 26). - BVerwG, 08.06.1966 - I B 3.66
Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision …
Der Senat hat in einem Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG I C 10.63 - ausgesprochen, daß es sich bei der Tätigkeit derjenigen, die sich auf die Prüfung der Berechnung der Sozialrenten beschränken, um Ausübung der Rechtsberatung handelt.